Die Vergütung der Lehrkräfte wird neben der Entgeltgruppe maßgeblich von der Stufenzuordnung bestimmt. Viele Schulen klagen über zunehmende Probleme bei der Gewinnung von geeignetemPersonal. Mittlerweile sind die tarifvertraglichen Vorschriften und das Prinzip der Eingangsstufen durch zahlreiche Ausnahmeregelungen ergänzt und z.T. grundlegend geändert worden. Zudem sind zahlreiche Urteile zu der Gesamtproblematik ergangen.
Unsere Web-Veranstaltung zur Stufenzuordnung der Lehrkräfte im TV-L gibt Ihnen einen aktuellen und strukturierten Überblick über die einzelnen Regelungen und die in diesem Zusammenhang auftauchenden Fragestellungen. Wir zeigen Ihnen, was Sie unbedingt beachten müssen und wie Sie die vorhandenen Möglichkeiten flexibel nutzen können!
- Stufenzuordnung bei Neueinstellung nach Berufserfahrung
- privilegierte Berücksichtigung von Berufserfahrung nach § 16 Abs.2 Satz 2
- Maßgaben zu § 16 im TV_EntgO-L
- Berücksichtigung von förderlichen Zeiten zur Deckung des Personalbedarfs
- Wechsel im öffentlichen Dienst
- Zulage nach § 16 Abs.5 TV-L
- Leistungsbezogener Stufenaufstieg
- Auswirkungen von Unterbrechungen
- Stufenzuordnung bei Höhergruppierung
- Maßgaben zu § 17 im TV_EntgO-L
Die Vergütung der Lehrkräfte wird neben der Entgeltgruppe maßgeblich von der Stufenzuordnung bestimmt. Viele Schulen klagen über zunehmende Probleme bei der Gewinnung von geeignetemPersonal. Mittle ...
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