Um einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu leisten, ist bei Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigen der Unternehmer nach § 22 SGB VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) verpflichtet, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Eine gute praktische Erläuterung gibt dazu die DGUV-Information 211-042.
Das Ziel der Schulung besteht im Erwerb von Kenntnissen zu arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und zu den Möglichkeiten der praktischen Durchsetzung des Arbeitsschutzes unter marktwirtschaftlichen Bedingungen. Damit kann der zu bestellende Sicherheitsbeauftragte in seiner Organisation auf den Zustand und die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung achten, Kollegen und Vorgesetzte zu Arbeitsschutzfragen informieren sowie diese immer wieder für sicheres Arbeiten motivieren. Auch wenn Sicherheitsbeauftragte generell ehrenamtlich tätig sind, leisten sie durch ihre Präsenz und Vorbildfunktion einen wesentlichen Beitrag zum sicherheitsgerechten Verhalten der Beschäftigten.
Der Grundlehrgang vermittelt das zur Gewährleistung der Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter notwendige Wissen, veranschaulicht theoretische Grundlagen anhand ausgewählter Praxisbeispiele und bietet ausreichend Raum für Diskussionen und Erfahrungsaustausch.
Nutzen
AbschlussTeilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer24 Seminarstunden08:30 bis 16:00 Uhr
PreisdetailsIm Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
HinweiseDie Kenntnisse sollten spätestens im 3. Jahr nach Abschluss der Ausbildung in einem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.
Um einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu leisten, ist bei Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigen der Unternehmer nach § ...
Mehr Informationen >>Personen, die vom Unternehmer nach § 22 SGB VII als Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind und Grundwissen für die Wahrnehmung dieser Funktion erwerben sollen.
Datum | Uhrzeit | Dauer | Preis | ||
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