Betreiber von elektrischen Anlagen haben die gesetzliche Pflicht, den sicheren Betrieb sowie den Personen-, Sach- und Brandschutz sicherzustellen. Neben den wiederkehrenden Prüfungen müssen elektrische Anlagen regelmäßig inspiziert, überwacht und gewartet werden, um einen störungsfreien und nachhaltigen Betrieb zu gewährleisten.
Betreiber von elektrischen Anlagen haben die gesetzliche Pflicht, den sicheren Betrieb sowie den Personen-, Sach- und Brandschutz sicherzustellen. Neben den wiederkehrenden Prüfungen müssen elektrisc ...
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Elektrofachkräfte, Betreiber elektrotechnischer Anlagen, Anlagenverantwortliche, Verantwortliche für Immobilien und Gebäude, z.B. Objektleiter und -verantwortliche.