Das Entgelt des Beschäftigten wird maßgeblich durch seine Eingruppierung bestimmt. Dabei befindet sich die/der Beschäftigte automatisch in der richtigen EG. Manchmal wird aber unrichtig vergütet, weil die Beteiligten (die Personalabteilung, die/der Beschäftigte und/oder der kontrollierend mitbestimmende Personalrat) nicht erkannt haben, welche EG die richtige ist. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Eingruppierung feststellen und worauf Sie dabei besonders achten müssen.
TAG 1
Begrüßung und Einführung in das Seminarprogramm
- Systematik der Eingruppierungsvorschriften
- Eingruppierungsgrundsätze in §§ 12 und 13 TV-H
- Tarifautomatik
- Aufbau der EGO zum TV-H
- Zuordnung von Tätigkeiten
- Überblick über die jüngsten tarifrechtlichen Entwicklungen
- Grundlagenwissen
Tätigkeitsdarstellung und Bildung von Arbeitsvorgängen
- Klärung des Sachverhalts
- Abstellen auf die auszuübende Tätigkeit
- Feststellen de Arbeitsvorgänge, Zusammenhangstätigkeiten, Zeitanteile
- Mischtätigkeiten
- Stellenbeschreibungen (Vorgehen, Aufbau, Bestandteile)
TAG 2
Bewertung nach der EGO TV-H
- Struktur der Entgeltordnung
- Vorbemerkungen („Gebrauchsanweisung“)
- Schwerpunkt: Die praxisrelevantesten allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst in der EGO TV-H (was sind zum Beispiel „selbständige Leistungen“?)
- Überblick über Eingruppierungsregelungen für besondere Berufsgruppen
- u.a. IT und technische Berufe
- Persönliche Anforderungen. Und was gilt, wenn der Abschluss nicht vorhanden ist („sonstige Beschäftigte“)?
- Regeln des Bewertungsverfahrens
- Jüngste materielle Änderungen bei der Zuordnung zu den EG im Vergleich zu vorherigen Regelungen
- Tarifrechtlicher Ausblick
Auswertung des SeminarsVerabschiedung
Das Entgelt des Beschäftigten wird maßgeblich durch seine Eingruppierung bestimmt. Dabei befindet sich die/der Beschäftigte automatisch in der richtigen EG. Manchmal wird aber unrichtig vergütet, we ...
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