Seit dem 1.1.2022 gilt im BGB das Digitale Vertragsrecht. Für digitale Produkte sind jedoch eine Reihe weiterer Rechtsvorgaben zu beachten: Für das Nutzertracking gilt das TTDSG, ferner greifen DSGVO und BDSG, IT-Rechtsvorgaben und neue Regelungen der EU, etwa Data Act. Das Seminar zeigt, wie Sie unter Beachtung dieser Regelungen und aktueller Behörden- und Gerichtspraxis digitale Produkte wie Apps, Plattformen, Software, Websites – als Kernprodukt oder Ergänzungstool zur Kundenbindung und -kommunikation – rechtskonform entwickeln und anbieten, auch bei Einbindung von KI-gestützten Elementen. Unsere Experten erläutern praxisnah, welche Gestaltungsoptionen bestehen, wie diese bestmöglich im Unternehmen kommuniziert und umgesetzt werden und welche (Bußgeld-)Risiken drohen.
Seit dem 1.1.2022 gilt im BGB das Digitale Vertragsrecht. Für digitale Produkte sind jedoch eine Reihe weiterer Rechtsvorgaben zu beachten: Für das Nutzertracking gilt das TTDSG, ferner greifen DSGV ...
Mehr Informationen >>Unternehmensjuristen, Leiter und Mitarbeiter der Bereiche Digital Office, IT, Marketing, Vertrieb und Produktentwicklung, Rechtsanwälte, Datenschutzbeauftragte
Datum | Uhrzeit | Dauer | Preis | ||
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Webinar | |||||
27.11.2025 | 09:30 - 15:00 Uhr | 1 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |
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