Auch Kleinunternehmer und Selbständige unterliegen uneingeschränkt den Anforderungen der DSGVO, selbst wenn sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Hohe Bußgelder durch Aufsichtsbehörden sowie Schadensersatzanforderungen von Kunden oder ehemaligen Mitarbeitenden können durch den gesetzeskonformen Umgang mit den Anforderungen von DSGVO und BDSG vermieden werden.
Auch Kleinunternehmer und Selbständige unterliegen uneingeschränkt den Anforderungen der DSGVO, selbst wenn sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Hohe Bußgelder durch Aufsichtsbehör ...
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Betriebsinhaber von Kleinunternehmen, wie z. B. Handwerksbetriebe, IT-Dienstleister, Unternehmensberater, Architekturbüros, Rechtsanwälte, Makler, Existenzgründer sowie Immobilienmakler und Wohnimmob