Ambulante Pflegedienste, die sich in der Versorgung chronischer Wunden spezialisieren möchten, müssen nach den HKP Richtlinien vom 21.10.21 neue Anforderungen erfüllen, um von den Krankenkassen als spezialisierte Leistungserbringer anerkannt zu werden.
Dazu gehören besonders qualifizierte Pflegefachkräfte, mit einer Zusatzqualifikation zur Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden.
Ambulante Pflegedienste, die sich in der Versorgung chronischer Wunden spezialisieren möchten, müssen nach den HKP Richtlinien vom 21.10.21 neue Anforderungen erfüllen, um von den Krankenkassen als ...
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