Die Deponieverordnung (DepV) fordert von dem für Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Deponiepersonal mindestens alle zwei Jahre die Teilnahme an einer Fortbildung. In diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie das nötige Wissen für Ihre Tätigkeit und den Fachkundenachweis gemäß § 4 Abs. 2 DepV.
Die Deponieverordnung (DepV) fordert von dem für Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Deponiepersonal mindestens alle zwei Jahre die Teilnahme an einer Fortbildung. In diesem behördlich anerk ...
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Dieser Lehrgang ist für alle für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen von Deponien gemäß § 4 DepV geeignet.
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