Für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bedarf es nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) sachkundiger Personen. Diese Personen müssen eine behördliche Prüfung nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung ablegen. Unser Seminar bereitet Sie intensiv auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung ohne Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel vor.
Für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bedarf es nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) sachkundiger Personen. Diese Personen müssen eine be ...
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Verantwortliche Personen von Einzel- und Großhandelsunternehmen, sowie von Industriebetrieben, welche Chemikalien in Verkehr bringen und für die Sachkenntnis im Sinne der Chemikalien-Verbotsverordnun