§ 53 bzw. § 58a BImschG legen fest, in welche Fällen Unternehmen Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bzw. Störfall zu bestellen haben. Die Position eines Immissionsschutz- bzw. Störfallbeauftragten und die Wahrnehmung der vom Gesetzgeber festgeschriebenen Pflichten und Verantwortlickeiten setzen fundierte rechtliche und praktische Kenntnisse voraus.
§ 53 bzw. § 58a BImschG legen fest, in welche Fällen Unternehmen Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bzw. Störfall zu bestellen haben. Die Position eines Immissionsschutz- bzw. Störfallbeauf ...
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Dieses Seminar wendet sich an Umweltschutzbeauftragte oder sonstige Beauftragte, die die Funktion des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz bzw. Störfall wahrnehmen sollen, insbesondere aus (gene