§ 9 der 5. BImSchV fordert von Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz und Störfall die Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde. Dieser Forderung können Sie durch die regelmäßige Teilnahme, mindestens alle 2 Jahre, an einer behördlich anerkannten Fortbildung mit Teilnahmebescheinigung nachkommen. Frischen Sie Ihr Wissen mit unserem Seminar auf.
§ 9 der 5. BImSchV fordert von Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz und Störfall die Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde. Dieser Forderung können Sie durch die regelmäßige Teilnahme, mindesten ...
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Geeignet für Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bzw. Störfalle.