Die Chemikalien-Verbotsverordnung verlangt, dass Sachkundige regelmäßig an Fortbildungen zur Aufrechterhaltung der umfassenden oder eingeschränkten Sachkunde teilnehmen müssen. Spätestens sechs Jahre nach der erfolgreichen Sachkundeprüfung ist eine eintägige Fortbildungsveranstaltung bei einer behördlich anerkannten Einrichtung nachzuweisen.
Die Chemikalien-Verbotsverordnung verlangt, dass Sachkundige regelmäßig an Fortbildungen zur Aufrechterhaltung der umfassenden oder eingeschränkten Sachkunde teilnehmen müssen. Spätestens sechs Ja ...
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Personen, welche alle sechs Jahre an Fortbildungen zur Aufrechterhaltung der umfassenden oder eingeschränkten Sachkunde nach §11 Chemikalien-Verbotsverordnung teilnehmen müssen.