Abwasser entsteht täglich und die Arbeiten (Betrieb, Überwachung, Wartung, Sanierung, Neubau) an und in zugelassenen Rohrleitungs- und Schachtsystemen sind nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften als „gefährliche Arbeiten“ einzuordnen. Gemäß DGUV Regel 103-003/ 103-004 (ehemals BGR 126/GUV-R 126) sind alle Mitarbeiter, die Arbeiten im und am Kanal ausführen sowie in Schächte und Bauwerke einsteigen mindestens 1x pro Jahr zu unterweisen.
Abwasser entsteht täglich und die Arbeiten (Betrieb, Überwachung, Wartung, Sanierung, Neubau) an und in zugelassenen Rohrleitungs- und Schachtsystemen sind nach den geltenden Arbeitsschutzvorschrifte ...
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