Der Gesetzgeber verpflichtet nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden, mindestens eine/n ausgebildeten Sicherheitsbeauftragte/n zu benennen. Zwar müssen alle Beschäftigten im Betrieb im Arbeitsschutz mitwirken und sich entsprechend verhalten. Doch nur Sicherheitsbeauftragte haben das geforderte Fachwissen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen. Insbesondere als Beschäftigte vor Ort sind sie in die Arbeitsabläufe integriert und können dadurch schnell und sicher tätig werden.
ACHTUNG: Nur Aufbaulehrgang ohne Grundausbildung!
Weiterbildungsinhalte
Aufbaulehrgang für INDUSTRIE UND TECHNISCHE ARBEITSBEREICHE Modul 1 Umgang mit GefahrstoffenModul 2 Elektrischer Strom
Modul 3 Innerbetrieblicher Transport und Verkehr
Modul 4 Arbeiten in großen Höhen
Modul 5 Sicherer Umgang mit Werkzeugen und Maschinen Modul 6 Schweißen, Schneiden und artverwandte Verfahren Modul 7 Hautschutz
Modul 8 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Modul 9 Gefährdungsanalyse in der Praxis mit Fallbeispielen
Der Gesetzgeber verpflichtet nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbei ...
Mehr Informationen >>Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Selbstständige und Freiberufler.
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