Der Gesetzgeber verpflichtet nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden, mindestens eine/n ausgebildeten Sicherheitsbeauftragte/n zu benennen. Zwar müssen alle Beschäftigten im Betrieb im Arbeitsschutz mitwirken und sich entsprechend verhalten. Doch nur Sicherheitsbeauftragte haben das geforderte Fachwissen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen. Insbesondere als Beschäftigte vor Ort sind sie in die Arbeitsabläufe integriert und können dadurch schnell und sicher tätig werden.
ACHTUNG: Nur Aufbaulehrgang ohne Grundausbildung!
Weiterbildungsinhalte
Aufbaulehrgang für Gesundheitswesen Modul 1 Die Sozial- und Methodenkompetenz eines Sicherheitsbeauftragten im GesundheitswesenModul 2 Spezielle Gefährdung und notwendige Schutzmaßnahmen
Modul 3 Brandschutz und Evakuierung in Kliniken, Krankenhäusern und Pflegeheimen Modul 4 Risiken durch Fremdfirmen Modul 5 Gefahrenquelle Heben und Tragen
Modul 6 Psychologische und zwischenmenschliche Herausforderungen
Modul 7 Arbeitsunfälle und deren Untersuchung
Der Gesetzgeber verpflichtet nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbei ...
Mehr Informationen >>Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Selbstständige und Freiberufler.
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