Nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) müssen alle Unternehmen, die Werbe-E-Mails versenden, einen Online-Shop haben oder einfach nur eine Webseite betreiben, wesentliche Vorgaben umsetzen. Bspw. gibt es im digitalen Marketing Regelungen zum Einwilligungsmanagement und zum Einsatz von Cookies. Weitere Inhalte des TTDSG betreffen u. a. das Fernmeldegeheimnis, den digitalen Nachlass und Bußgelder. Wie die Anforderungen rechtskonform umgesetzt werden können, erklärt die Expertin in diesem Schulungs-Video.
Weiterbildungsinhalte
1. EinführungNach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) müssen alle Unternehmen, die Werbe-E-Mails versenden, einen Online-Shop haben o ...
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